Endodontologie-Wurzelkanalbehandlung

Nervbehandlung, Wurzelbehandlung, Wurzelkanalbehandlung, Wurzelfüllung, Endodontie
Behandlung des erkrankten inneren Anteils des Zahnes. Nach einer Entzündung des Zahnnerven muss dieser entfernt und der verbliebene Hohlraum versiegelt werden.

Wurzelbehandlung - Dr. Carsten Falcke

Denken Sie dran: Vorbeugen ist besser als Wurzelbehandeln!

Wenn ein Zahn in seinem Inneren an einer Entzündung erkrankt, sind meist von außen eindringende Bakterien aus Zahnbelägen schuld.

Versuchen Sie, diese Beläge möglichst immer sorgfältig zu entfernen. Mit der richtigen Zahnpflege zuhause und Unterstützung durch Prophylaxe-Angebote in der Zahnarztpraxis können Zähne ein Leben lang gesund bleiben!

 

Wann ist eine Wurzelbehandlung erforderlich?

Meistens ist Karies schuld, wenn die Zahnwurzel behandelt werden muss. Die Bakterien, die für die Zerstörung der Zahnsubstanz verantwortlich sind, haben sich einen Weg ins Zahninnere geschaffen und sind bis zu den Kanälchen in der Zahnwurzel vorgedrungen.

Die Endodontie beschäftigt sich als Teilgebiet der Zahnerhaltungskunde mit der "Wurzelkanalbehandlung".

Wurzelbehandlung Röntgen - Dr. Carsten FalckeIm Falle eines (meist durch Karies) erkrankten oder abgestorbenen Zahnnerven (= Pulpa) ist die endodontische Behandlung des Zahnes die einzige Alternative zur "Zange". Abgesehen davon, dass die erkrankte oder abgestorbene "Pulpa" - ein Weichgewebe mit Nerven, Blutgefäßen und Abwehrzellen- starke Schmerzen verursachen kann, ist sie nicht mehr in der Lage, ihre Keimabwehrfunktion zu erfüllen. Der Weg für Mundhöhlenkeime ist somit "offen" via Wurzelkanalsystem bis in den Knochen unterhalb der Wurzelspitzen des erkrankten Zahnes, wo die Bakterien Erkrankungen von Knochenmarksentzündungen bis hin zu Zysten oder Vereiterungen verursachen, was sich in Form von "Abszessen" schmerzlich bemerkbar macht ("dicke Backe").

Soll der erkrankte Zahn erhalten werden, muss das erkrankte Weichgewebe in seinem Inneren komplett entfernt werden, eine eventuelle Bakterienbesiedelung des Wurzelkanalsystems muß so gut wie möglich reduziert werden.

Die Behandlungsschritte einer solchen "Wurzelkanalbehandlung" bestehen im Entfernen des Weichgewebes, der Aufbereitung und Reinigung des Kanalsystems mit Wurzelkanalinstrumenten (feinen, sterilen Feilen) und sogenannten "medizinischen Einlagen", d.h. das temporäre Einbringen von speziellen, desinfizierenden Pasten. Abschluß und Ziel der Behandlung ist der dauerhafte, bakteriendichte Verschluß des Wurzelkanalsystems durch Füllen mit einer aushärtenden Wurzelfüllpaste.

Ich empfehle die Aufbereitung der Kanäle mit einem schonenden, präzisem aber sanften motorisiertem Aufbereitungssytem und Feilen aus Nickel-Titan. 

Der so behandelte Zahn ist zwar innerlich "tot", d.h. das ihn bislang ernährende Weichgewebe fehlt, er kann aber trotzdem noch viele Jahre erhalten bleiben. Auch "lockern" sich wurzelbehandelte Zähne nicht, ein Umstand, der nur in Zusammenhang mit Zahnbetterkrankungen auftritt.

 

Besonderheiten

Je mehr Wurzeln ein Zahn hat, umso mehr Wurzelkanäle besitzt er, und umso verzweigter ist oftmals sein "Wurzelkanalsystem". Wobei bei einem einwurzeligen Frontzahn meist auch nur ein, zudem auch geradlinig verlaufender Kanal vorliegt, können es bei einem Backenzahn schon 5 bis 6, teilweise stark gekrümmte Kanäle sein. Eine zusätzliche Schwierigkeit ist die "Eigenart" des Zahnnerven, sich im Bereich der Wurzelspitze mehr oder weniger wie ein Flussdelta aufzufächern.

Der "Erfolg" einer Wurzelkanalbehandlung - abhängig von der vollständigen Entfernung des erkrankten Weichgewebes bis zur Wurzelspitze! - ist somit immer auch ganz individuell vom betroffenen Zahn abhängig.

Im Falle eines "komplizierten" Zahnes kann es daher sinnvoll sein, die Wurzelkanalaufbereitung mittels eines maschinellen Systems vorzunehmen, das mit seinen anatomisch geformten, hochelastischen und flexiblen Feilen auch stark gekrümmte oder anatomisch schwierig zugängliche Kanäle erreichbar und damit behandelbar macht.

 

Abrechnung

Um bei Ihnen eine optimale Behandlung mit der bestmöglichen Prognose durchführen zu können, nehmen wir uns die Zeit, welche für die Lösung Ihres Zahnproblems erforderlich ist.

Die Abrechnung dieser individuell erforderlichen Zeit erfolgt daher auf privater Basis nach der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).